HeyClarus AG
Company Overview
Management
William Goodman
Schübelbach
Mitglied und geschäftsführer
Joint signing authority (any two to sign)
Andrew Wright
Hook (GB)
Chairperson of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Robert Garner
Lincolnshire
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
Nathalia Goodman
Schübelbach
Member of the board
Joint signing authority (any two to sign)
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Fetching people and their companies
Address & Locations
Primary Address
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| No. | Journal No. | Journal date | SOGC | SOGC date | Page / ID |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 4435 | 30.06.2026 | 1006696565 | 03.07.2026 | 1006696565 |
Company Purpose
Der Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung, die Erstellung, der Betrieb, die Bereitstellung und die Kommerzialisierung von Software sowie sonstigen digitalen Produkten und Dienstleistungen aller Art, insbesondere einer durch künstliche Intelligenz unterstützten Plattform für Leadership- und Organisationsentwicklung sowie damit zusammenhängender Produkte und Dienstleistungen. Ferner kann die Gesellschaft Beratungs-, Consulting-, Trainings- und Coachingdienstleistungen erbringen, insbesondere im Bereich der Leadership- und Organisationsentwicklung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder in direkten Aktionären oder anderen Gesellschaften des Konzerns Darlehen gewähren und für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten Sicherheiten aller Art bestellen, einschliesslich mittels Verpfändung oder Sicherungsübereignung eigener Aktiven oder Garantien jeglicher Art, auch wenn diese Darlehen oder Sicherheiten im ausschliesslichen Interesse ihrer direkten oder indirekten Aktionäre oder anderen Konzerngesellschaften liegen und unentgeltlich gewährt werden.