Oeschger-Hintermann Stiftung der NHG

FoundationActive

Company Overview

Registration icon
Swiss UID, VAT number:
CHE-110.165.927
Calendar
Date of incorporation:
7/31/2003
Location icon
Location:
Bern
City icon
Office:
Bern
Legal icon
Legal Form:
Foundation

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
11131415.06.2026100668069618.06.20261006680696
22051628.11.2024100619328003.12.20241006193280
31744121.11.2022100561170824.11.20221005611708
41588717.10.2019100474228622.10.20191004742286
51396810.09.2019100471553413.09.20191004715534
61601209.11.2018100449727414.11.20181004497274
7418009.03.2017340183714.03.20173401837
8273022.02.2016268769325.02.20162687693
9258611.02.2015199111116.02.20151991111
10363214.03.2013710974219.03.20137109742

Company Purpose

Die Stiftung bezweckt die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen in Argentinien. Die Unterstützung kann in folgenden Fällen gewährleistet werden: Wenn Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen in Argentinien ohne eigenes Verschulden in wirtschaftliche Not geraten sind und ohne Unterstützung ihre Existenz verlieren müssten. Die Unterstützungsleistungen sollen über bestehende Hilfsquellen hinaus verwendet werden. Anspruchsberechtigt ist somit, wer alle anderen, ihm oder ihr zustehenden Unterstützungsleistungen ausgeschöpft hat und dennoch Not leidet. Wenn Kinder von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen in Argentinien dank finanzieller Unterstützung in die Lage gebracht werden können, eine Bildung/Ausbildung zu geniessen, welche ihnen ohne diese finanzielle Unterstützung versagt wäre. Wenn Schweizer Gemeinschaften ohne eine zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht in der Lage wären, Projekte zu verwirklichen, welche der Entwicklung und der Förderung der entsprechenden Gemeinschaft dienen. In allenerkannten Unterstützungsfällensollen die Unterstützungsleistungen möglichst schnell und unbürokratisch ausgerichtet werden. Einzelheiten bezüglich derjeweiligen Anspruchsberechtigung (persönlich und sachlich) für Unterstützungsleistungen werden vom Stiftungsrat im Reglement über die Anspruchsberechtigung geregelt. Insofern es sich um Unterstützung von natürlichen Personen handelt, dürfen Geschlecht, Alter und persönliche Lebensführung der Antragstellenden nicht ins Gewicht fallen. Die Stiftung hat gemeinnützlichen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.