Personalfürsorgestiftung der Firma Süssmann AG

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-111.977.721
Calendar
Date of incorporation:
6/20/1951
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Location:
Regensdorf
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Office:
Regensdorf
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Legal Form:
foundation

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Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
1988516.03.20155419.03.20152050939
22585327.07.201214802.08.20126794478
34342909.12.201024415.12.201031/5939796
42424129.08.200717004.09.200721/4095126
5431313.02.20073419.02.200730/3784164
6789316.03.20055722.03.200522/2758990
71909224.08.199916730.08.19995927
8369320.02.19914304.03.1991920
9(Transfer)(Transfer)

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Stiftungszweck kann erfüllt werden durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Alterssparkasse mit ergänzender Risikoversicherung. Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der (des) Arbeitgeber(s) können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen (diesem) vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven).