Personalstiftung der Genossenschaft Hammer

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Company Overview

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Swiss UID, VAT number:
CHE-109.721.359
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Date of incorporation:
1/6/1942
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Location:
Zürich
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Office:
Zürich
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Legal Form:
Foundation

Building smart people network graph...

Fetching people and their companies

SOGC Notifications
No.Journal No.Journal dateSOGCSOGC datePage / ID
13742205.08.2026100672723910.08.20261006727239
22689505.06.2026100667216210.06.20261006672162
31499124.03.2026100660854927.03.20261006608549
42863127.06.2025100637224702.07.20251006372247
52951705.07.2024100608032410.07.20241006080324
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71826302.06.2014153929905.06.20141539299
83452930.10.2013116021704.11.20131160217
92679531.07.2012679836606.08.20126798366
102666310.07.2009514356816.07.20095143568

Company Purpose

Der Zweck der Stiftung besteht in der Erbringung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmenden der Stifterfirma (und der angeschlossenen, mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität, wie beispielsweise durch Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Tod oder Invalidität oder von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmenden. Weiter bezweckt die Stiftung die Ausrichtung von Leistungen an die Arbeitnehmenden der Stifterfirma (und der angeschlossenen, mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, für Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention. Die Stiftung kann ausserdem zur Finanzierung von steuerbefreiten Personalvorsorgeeinrichtungen beitragen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Leistungen der Stiftung erfolgen freiwillig. Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vorgesehen ist, stehen den Destinatären keine Rechtsansprüche auf Leistungen zu. Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrats und mit Genehmigung der Stifterfirma mittels schriftlicher Anschlussvereinbarung auch das Personal einer wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmung anschliessen. Die schriftliche Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Rechte der bisherigen Destinatäre werden gewahrt.